O-Ton: Nach EuGH-Urteil – vergessen muss auch im Netz möglich sein

 Die Zahl der Anträge auf Löschungen bei den Suchmaschinen wächst ständig, nach dem der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit eingeräumt hat, Links zu bestimmten privaten Informationen zu löschen.

Betreiber von Suchmaschinen hatten immer wieder argumentiert, wenn Informationen gelöscht werden müssen, lasse sich kein vollständiges Bild aller Informationen erlassen.

Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier hat der EuGH aber entschieden: Es geht darum, was im Netz überhaupt auffindbar ist. Hier gilt auch die Privatsphäre und deshalb habe ich einen Anspruch, dass Dinge nicht im Netz vorhanden sind. Deshalb stimmt die Argumentation der Suchmaschinenbetreiber nicht, dass natürlich der Nutzer, der etwas sucht, das größtmögliche Interesse hat. Es geht nur darum: Eine Suchmaschine hat die Aufgabe, mir schnell die Informationen im Netz zu beschaffen, die im Netz rechtlich einwandfrei vorhanden sind und nicht die Rechte Dritter berühren. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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