O-Ton: Nutzungsausfall auch für Kleinbus eines gemeinnützigen Vereins

 Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass man auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet – und mit hohem Aufwand Ersatzfahrten organisiert wurden, entschied das Oberlandesgerichts Naumburg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Behindertenfahrten wurden mit anderen Fahrzeugen durchgeführt. Also, man hat einfach gesagt, man nimmt jetzt mehrere Fahrzeuge anstelle des Busses und transportiert die Behinderten in ihre Einrichtungen. – Länge 13 sec.

Alles zu diesem Fall zum Nachlesen unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.