Wer den Gurt ignoriert, muss bei einem Unfall möglicherweise mithaften. so entschied das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall verunglückte ein Wagen, weil sein Fahrer auf der Autobahn eingeschlafen war.
Der nicht angeschnallte Beifahrer starb und sein Sohn macht Schadensersatz gegen den Fahrer geltend. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Wir haben hier einen schweren Verkehrsverstoß. Also haftet der Fahrer grundsätzlich. Aber hier war der Beifahrer nicht angeschnallt. Also haftet er grundsätzlich mit. Er hätte überlebt und wahrscheinlich sogar unverletzt überlebt, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Und deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Das Gericht hat gesagt: Normalerweise würde man jetzt sagen 50:50. Aber weil jetzt der Verstoß des Fahrers – Einschlafen auf einer Autobahn – so schwerwiegend war, also haftet der Fahrer zu zwei Dritteln und der nicht angeschnallte Beifahrer zu einem Drittel. – Länge 30 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.
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