O-Ton: Online-Antrag auf Arbeitslosengeld vor dem Absenden vollständig lesen

Wer Arbeitslosengeld online beantragt, sollte seine Pflichten ernst nehmen. Verstößt man gegen seine Meldepflicht einer Tätigkeit, verliert man seinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Man kann sich auch nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen, wenn der Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt wurde.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Voraussetzung dafür, dass man den Antrag überhaupt abgibt ist, dass man das Häkchen ankreuzt „ich habe das Merkblatt gelesen“. Und wenn in diesem Merkblatt besondere Warnhinweise sind, beispielsweise wenn man ein Probearbeitsverhältnis aufnimmt. Auch wenn es unentgeltlich ist, hat man die Meldepflicht. Wenn ich gegen diese Meldepflicht verstoße, verliere ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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