O-Ton-Paket: Bußgelder im EU-Ausland

 Viele Bundesbürger brechen in ihren Osterurlaub mit dem Auto auf. Allerdings: Für einige Verkehrssünden können die Strafen in den anderen EU-Ländern ziemlich drastisch sein. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wir liegen mit unseren Bußgeldern im Mittelfeld und zwar vielleicht sogar im unteren Mittelfeld. In anderen europäischen Ländern sind die Bußgelder erheblich höher. Besonders gilt das auch für Großbritannien. Zum Beispiel, wenn Sie dort den Sicherheitsgurt nicht anlegen, gibt es 600 Euro Strafe. – Länge 20 Sekunden.

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Verkehrsrechtsexperten sind sich einig: Auch 2012 werden in Europa Verkehrssünder verstärkt zur Kasse gebeten. Beispiel Niederlande: Dort stiegen zum Anfang des Jahres die Bußgelder im Durchschnitt um bis zu 40 Euro. Ein besonderes Thema ist dort – wie auch in anderen europäischen Ländern – das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Beim Thema Alkohol ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wir andere Promillegrenzen haben als in Deutschland. Teilweise 0,0 Promille wie in Ungarn oder in Tschechien. Die Geldbuße variiert erheblich. Das fängt an mit 45 Euro in Serbien und kann bis zu 5.820 Euro in Großbritannien betragen. In Schweden ist es so, dass Tagesgesätze gegen Sie verhängt werden – ab 40 Tagessätze beträgt dort die Geldbuße. – Länge 30 Sekunden.

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O-Ton: Strafen im EU-Ausland – Rasen

Kurz vor dem Osterurlaub noch ein Tipp, den Autofahrer das ganze Jahr beherzigen sollten: Für Raser kann es teuer werden. Dies gilt in ganz Europa.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit einem Beispiel:

O-Ton: Ja, in Italien ist es so, dass Sie, wenn Sie nur 11 Kilometer zu schnell sind, mindestens 160 Euro bezahlen müssen. – Länge 10 Sekunden.

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