Der Beschluss ist mehrere hundert Seiten stark – die Entscheidung eindeutig: Es wird kein Strafverfahren zur Love-Parade-Katastrophe 2010 geben.
Das hat das Landgericht Duisburg beschlossen. Damit ist die Anklage gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie des Veranstalters nicht zugelassen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Hintergründen:
1. Die Entscheidung ist doch ein Schlag ins Gesicht der Opfer und der Hinterbliebenen?
2. Wie kommt diese Diskrepanz zustande?
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