O-Ton-Paket: Verkehrsgerichtstag in Goslar

 Die Aggressivität im Straßenverkehr hat zugenommen, daher beschäftigt sich der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag mit diesem Thema. Allerdings müssen nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins nicht die Strafen erhöht werden, um mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu erreichen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski sagte dazu unserem Sender:

O-Ton: Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, die Strafen zu verschärfen, das bisherige Instrumentarium reicht völlig aus. Es geht vielmehr darum, ein „entspanntes Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer“ zu erreichen. Und das fängt in der Fahrausbildung an. Auf der anderen Seite hilft vielleicht auch ein bisschen Aufklärung, bei welchem Verhalten man tatsächlich seinen Lappen riskiert. Wenn die Leute wissen, dass es beim nahen Auffahren Strafrecht ist, dass es Nötigung ist, und dass man hier auch schon unabhängig von der Geschwindigkeit seinen Führerschein riskiert. Wenn die Leute das wissen, wären sie vielleicht ein bisschen zurückhaltender. – Länge 33 sec.

Mehr Aufklärung über die Gefahr des Führerscheinverlustes hätte sicherlich abschreckende Wirkung auf aggressive Verkehrsteilnehmer.

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O-Ton: Freie Anwaltswahl darf nicht eingeschränkt werden

Rechtsschutzversicherer und Anwälten haben ein gemeinsames Interesse: Verbraucher sollen einen einfachen und bezahlbaren Zugang zum Recht bekommen. Dazu gehört auch das Interesse an bezahlbaren Rechtsschutzpolicen. Daher ist es verständlich, dass die Rechtsschutzversicherungen Modelle entwickeln, dies zu gewährleisten. Umgekehrt dürfen Maßnahmen aber nicht dazu führen, dass die freie Anwaltswahl etwa durch ein „Bonus-Malus-System“ der Versicherungswirtschaft eingeschränkt wird, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich der Diskussion auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Gleichzeitig darf es keinen closed shop geben, wenn Versicherungen nur eigene Vertragsanwälte anbieten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein sagte dazu:

O-Ton: Es ist nachvollziehbar, dass Rechtsschutzversicherungen sich vermeintlich bessere Anwälte als Vertragsanwälte suchen und die, wenn der Betroffene zu seiner Versicherung geht und fragt „haste nicht einen Anwalt“, diese dann benennt, die sie vorher ausgesucht haben. Was der Anwaltschaft aufstößt, ist, dass wir nicht wissen, nach welchen Kriterien die aussuchen? Also: Wie viel bezahlen die dem Anwalt, erstens? Weniger? Ist also der, der für weniger Geld arbeitet, der bessere Anwalt? Das ist die erste Frage. Und zweitens: Nach welchen Qualitätskriterien wird eigentlich hier gesucht? – Länge 37 sec.

Offen sei der Deutsche Anwaltverein dabei für einen konstruktiven Dialog mit den Versicherern, um gemeinsam über die weitere Verbesserung der Qualität anwaltlicher Dienstleistung Regelungen zu treffen.

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O-Ton: Kinder müssen auch über das 10. Lebensjahr hinaus besser geschützt werden

Kinder unter zehn Jahren haften bei Unfällen nicht. Danach ist dies laut Gesetz anders. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins sollten Kinder auch über das 10. Lebensjahr hinaus im Straßenverkehr besonders vor möglicher Haftung geschützt werden. „Kinder werden mit dem Erreichen des 10. Lebensjahres nicht gleich über Nacht vernünftig“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Bei Kindern über zehn Jahre ist besonders drauf zu achten, ob diese die erforderliche Einsicht zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit hatten. Kurz: Ob sie eigentlich wissen, was sie tun und welche Folgen das haben kann, was sie tun. Dabei hilft vor Gericht auch ein entwicklungspsychologisches Gutachten, was aber viel zu selten mittlerweile eingeholt wird, um eine richtige Entscheidung zu treffen. Weil die volle Haftung eines elf- oder zwölfjährigen Kindes, die ist sicherlich falsch, wie manche Richter entscheiden. – Länge 25 sec.

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar wird sich in seinem Arbeitskreis II mit diesem Thema beschäftigen.

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O-Ton-Paket: Messgeräte arbeiten einwandfrei? Ein Irrglaube!

Messgeräte im Straßenverkehr sind hochkomplexe technische Geräte, die auch mal falsch arbeiten können. Umso unverständlicher ist es aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, dass Betroffene keinen Anspruch darauf haben sollen, die Daten der Geräte zu bekommen, die zu einer wirksamen Verteidigung notwendig sind. Der DAV fordert daher, umfangreiche Akteneinsicht und Transparenz um die Interessen des Betroffenen wirksam zu vertreten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton-Paket: (2´00)

Der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich in seinem Arbeitskreis 4 mit diesem Thema.

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O-Ton-Paket: Anwälte befürchten nach Punktereform Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen

Die Reform des Verkehrszentralregisters steht bevor. Dabei geht es bei den geplanten Änderungen nicht nur um die Reform des Punktesystems, auch die Regelgeldbußen für Verkehrsverstöße sollen auf breiter Front erhöht werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet eine deutliche Schlechterstellung der in das Register eingetragenen Personen und die Zunahme von Fahrerlaubnisentzügen. Bereits nach acht und nicht wie bislang nach achtzehn Punkten soll der auffällige Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verlieren. Eine besonders schwerwiegende Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, sagte dazu:

O-Ton-Paket (Dauer 2´30)

Mit der Reform des Punktsystems wird sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar in seinem Arbeitskreis 5 beschäftigen.

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O-Ton: Keine Benachteiligung von Unfallopfern

Wird jemand bei einem unverschuldete Unfall verletzt, muss der Verdienstausfall richtig berechnet werden, damit dem Opfer kein Schaden entsteht. Oftmals ist dies aber vor Gericht schwierig. Mit diesem Thema beschäftigt sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass es auch bei Gerichten Spezialabteilungen geben muss. Personenschäden sind so kompliziert und eine so hoch komplizierte Materie, dass es zu wünschen ist, dass auch die Richter die entsprechende Ausbildung und Fortbildung haben und auch mit diesen Fällen vertraut sind. Personenschäden sind existenziell für den Betroffenen, hochkomplex, sehr umfangreich und zeitintensiv. – Länge 20 sec.

Die Anwaltschaft hat sich bereits seit längerem auf Fachgebiete spezialisiert, beispielsweise wie hier zum Verkehrsrecht.

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