O-Ton-Paket: Verkehrsgerichtstag in Goslar

 Am Mittwoch beginnt in Goslar der 50. Verkehrsgerichtstag. Rund 1.500 Experten werden in mehreren Arbeitskreisen über strittige Themen im Verkehrsrecht beraten. Das Gremium hat in den vergangenen Jahren massgeblich zur Gesetzgebung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen. Zahlreiche Regelungen fanden in Goslar ihren Anfang, beispielsweise zum Umgang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

O-Ton: Ansprüche von Angehörigen der Unfallopfer

Derzeit gibt es für die Hinterbliebenen beim Unfalltod naher Angehöriger keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das ist im deutschen Schadenersatzrecht nicht vorgesehen – im Gegensatz zu anderen Ländern. Darum erscheint es aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein angemessen, hier Änderungen vorzunehmen.
Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte Bettina Bachmann:

O-Ton: Das sehen wir als zu eng an, denn wenn ein Kind getötet wird oder auch ein Ehemann – dann sollte Schmerzensgeld für die nahe Angehörigen gezahlt werden. Natürlich muss das mit Augenmaß erfolgen, weil wir uns alle im Klaren sind: Wenn die Versicherungen noch mehr Kosten erstatten müssen im Fall eines Verkehrsunfalles – dann werden unsere Prämien steigen. – Länge 20 sec.

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O-Ton: Unfallopfer muss weitreichenden Schutz genießen

Statistisch gesehen wird jeder Kraftfahrer ein bis zwei Mal in seinem Leben in Unfälle verwickelt. Daraus folgt, dass die allermeisten Unfallopfer bei der Abwicklung eines Unfalls für sie völliges Neuland betreten. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins trifft den Geschädigten zwar eine Pflicht, den Schaden gering zu halten, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass er am Ende finanzielle Einbußen erleidet.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

O-Ton: Wir sind der Meinung, dass natürlich nicht jeder Geschädigte ohne nachzudenken hohe Kosten verursachen darf. Aber es muss eine gerechte Balance gefunden werden. Es muss ein Interessenausgleich stattfinden, der aber das Interesse des Geschädigten gerecht abwiegt gegenüber der Versicherung. Und das sind auch wieder wir, denn unsere Prämien steigen, wenn die Versicherer viel regulieren müssen. – Länge 25 sec.

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O-Ton: Anwälte lehnen Altersgrenze für Verbot des Führerscheins ab

Der Arbeitskreis III des Verkehrsgerichtstages in Goslar wird prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Begutachtungsrichtlinien ausreichend sind und diese noch den aktuellen medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist eine feste Altersgrenze zum Führen eines Fahrzeuges abzulehnen. Das Prinzip der „Eigenverantwortlichkeit des Fahrers“ muss beibehalten werden.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie müssen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen haben, um ein Auto sicher zu führen. Es gibt keine Statistik, dass ältere Verkehrsteilnehmer häufiger Unfälle verursachen. Im Gegenteil: Es ist wohl so, dass gerade junge Männer am häufigsten Unfälle mit tödlichem Ausgang verursachen. Und deswegen ist es nicht gerechtfertigt, eine feste Altersgrenze zu fordern, ab der es nicht mehr möglich sein soll, Auto zu fahren. – Länge 27 sec.

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O-Ton: Objektive und unabhängige Sachverständige bei der Unfallregulierung notwendig

Der Sachverständige hat in einer Kfz-Unfallregulierung eine große Bedeutung. Er ist es, der einen Großteil des Sachschadens bestimmt und damit errechnet, was dem Geschädigten zusteht und was der Schädiger zu bezahlen hat. Da stößt das Schadensmanagementkonzept von Kfz-Versicherern auf Seiten der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf Bedenken.

Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

O-Ton: Die Verkehrsanwälte fordern objektive und unabhängige Sachverständige. Denn häufig sind die ja in Netzwerken tätig. Und falls sie häufiger für die Versicherer Fahrzeuge begutachten, muss das dem Geschädigten offen gelegt werden. Denn sonst gibt es gewisse Abhängigkeitsverhältnisse unter Umständen. – Länge 24 sec.

Die Verkehrsrechtsanwälte fordern zudem verstärkte Anstrengung der Qualifizierung, Überwachung und Kontrolle des Sachverständigenwesens. Ein Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige, welches Regelungen über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trifft, ist notwendig. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Gesetzgeber ist nicht gefordert

Seit Jahrzehnten wird bereits die Entkriminalisierung des Straßenverkehrsrechts gefordert. Auf der einen Seite wird damit argumentiert, dass es allein vom Zufall abhänge, ob sich ein rechtstreuer Durchschnittsbürger zum Kriminalstraftäter entwickelt. Auf der anderen Seite müssen nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auch die Interessen der Opfer in die Reformüberlegungen einbezogen werden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, sagte im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar:

O-Ton: Die Verkehrsanwälte sind der Meinung, dass die jetzigen Möglichkeiten, vorwerfbares Verhalten im Straßenverkehr strafrechtlich zu verfolgen, ausreichend sind. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verkehrsanwälte, dass die Regelungen einheitlich – also bundesweit einheitlich – angewendet werden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Bei Elektrorädern ist Rechtssicherheit notwendig

Voll im Trend liegen elektrisch unterstütze Fahrräder, von denen es inzwischen ca. 600.000 Stück gibt. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Gesetzgeber Rechtssicherheit für die Nutzung dieser Räder schaffen.
Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

O-Ton: Ja, da erhebt sich schon die Frage, ob die mit einem Mofas gleichzustellen sind, ob die noch die Fahrradwege benützen dürfen, ob es da eine Helmpflicht geben sollte, ob man sich haftpflichtversichern sollte, wenn man auf einem Elektrofahrrad fährt. Denn die können ja deutlich schneller fahren als normale Fahrradfahrer. Es sei denn, man sitzt auf einem Rennrad und fährt sehr sportlich. Aber dann wäre ja auch Helmpflicht. Denn bei sportlichen Rennradfahrern hat die Rechtssprechung die Helmpflicht festgelegt. – Länge 28 sec.

Während Elektrofahrräder im Verkehr durchaus als wünschenswert bezeichnet werden, ist die Situation bei den sogenannten Bierbikes eher umstritten. Weitere Infos unter www.verkehrsrecht.de.

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