O-Ton: Parken an Werktagen

 Wann ist eigentlich „Werktag“? Spätestens, wenn man ein Knöllchen bekommen hat, weil man an einem Samstag im Parkverbot mit dem Zusatz „An Werktagen“ stand, wissen Autofahrer: Im verkehrsrechtlichen Sinne ist der Sonnabend ein normaler Wochentag.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Im Verkehrsrecht gilt der Samstag als Werktag. Weil Ladeverkehr ist, Halteverbotszonen, wo Werktag draufsteht – da laufen ja viele in die Falle rein, stellen sich samstags hin und wundern sich, dass man ein Knöllchen kriegt. Aber im Bundesurlaubsgesetz steht beispielsweise: Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. – Länge 25 sec.

Im Mietrecht dagegen sind Samstage keine Werktage. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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