O-Ton: „Passende“ Alufelgen müssen auch zugelassen sein

Wer im Netz Autofelgen mit dem Hinweis „passen“ kauft, darf sich auch darauf verlassen, dass er keine weitere zulassungsrechtliche Prüfung benötigt. Ansonsten kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.

So entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie Alufelgen im Internet verkaufen wollen und dann anbieten „passend für Mercedes Benz-Fahrzeuge“ dann kann der Käufer davon ausgehen, dass sie passend sind. Also, dass sie drauf passen und dass sie auch zugelassen sind. Nicht, dass Sie als Käufer, nur weil Sie neue Alufelgen drauf ziehen, noch einmal eine Zulassung beantragen müssen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

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