O-Ton: Pfandflaschensammlerin hat Anspruch auf Hartz IV

Wer beim Jobcenter die Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende beantragt, auch Hartz IV oder Arbeits­lo­sengeld II genannt, muss alle Arten von Einnahmen angeben, die sie oder er erzielt.

Allerdings entschied das Sozialgericht Düsseldorf: Wer sich nur mit dem Sammeln von Pfandflaschen über Wasser hält, der hat Anspruch auf Unterstützung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also, man soll immer angeben, was man einnimmt. Egal, ob das Pfandflaschensammeln ist oder vielleicht auch erbetteln oder durch den Verkauf einer Straßenzeitung. Wenn es aber nur so gering ist, dass es sich nicht täglich auswirkt und zu einer Lebensverbesserung führt, dann darf das nicht angerechnet werden durch die Behörden. Dann gilt nach wie vor der Regelsatz. – Länge 21 sec.

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