O-Ton: Pflichtteilsentziehung muss im Testament angeordnet sein

Wenn keine Kinder oder Enkel da sind, erben die Eltern. So will es das Gesetz. Werden Eltern enterbt, so steht ihnen immer noch der Pflichtteil zu.

Dieser kann nur unter engen Bedingungen entzogen werden. Das muss im Testament angeordnet sein, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Fall hatte einen Sohn seinen Vater nach groben Beleidigungen und körperlicher Gewalt enterbt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Natürlich sieht das Gesetz auch eine Pflichtteilsunwürdigkeit in Extremfällen vor. Schlechtes Verhalten allein rechtfertigt nicht, jemandem den Pflichtteil zu entziehen, das ist ganz klar. Die Pflichtteilsunwürdigkeit sieht der Gesetzgeber ausdrücklich als Ausnahme vor. Aber hier war noch etwas anderes: Der Sohn hatte seinen Vater nicht ausdrücklich im Testament enterbt. – Länge 25 sec

Im Ergebnis muss die Witwe an ihren Schwiegervater den Pflichtteil zahlen. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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