O-Ton: Polizistin im Dienst in Musikvideo – Anspruch auf Entschädigung

Auf einer Demonstration wird viel gefilmt. Dabei dürfen auch Polizeibeamte aufgenommen werden. Ein Polizeieinsatz darf also aufgezeichnet werden. Das bedingt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Aber – werden diese Aufnahmen kommerziell genutzt, wird das Persönlichkeitsrecht der Beamten verletzt.

Auch wenn die Beamtin nur kurz in einem Musikvideo auftauchte – das Oberlandesgericht Frankfurt ihr eine Geldentschädigung zu.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht abgestuft: 150.000 Mal wurde das Video aufgerufen. Sie war aber nur zwei Sekunden zu sehen – das hat wiederum das Gericht einschränkend in Betracht gezogen. Es gab keine ehrenrührige oder gar verächtlich machende Darstellung, so etwas gibt es ja vielleicht auch. Also 2.000 Euro muss der Hersteller zahlen. – Länge 21 sec.

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