O-Ton: Rasen auf der Rennstrecke – erhöhte Betriebsgefahr

Einmal im Rennmodus auf einer Motorsportstrecke unterwegs sein – davon träumt so mancher Autofahrer. Vielen ist aber nicht bewusst, dass bei hoher Geschwindigkeit sich die Betriebsgefahr erhöht. Dies hat zur Folge, dass man mithaften muss, auch wenn den anderen ein grobes Verschulden trifft.

So ging es einem Autofahrer, der wegen einer Kühlmittelspur einen Crash mit 65.000 Euro Schaden hinlegte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über einen Fall des Oberlandesgerichts Koblenz.

O-Ton: Er verlangte dann von demjenigen, der diese Spur verursacht hatte, Schadensersatz von 100 Prozent. Das Gericht hat gesagt: Nein, Du bekommst nur 75 Prozent. Es ist ein grobes Verschulden, wenn Du so eine Ölspur oder Kühlmittelspur hinterlässt und nicht beseitigen lässt, dann trifft Dich eigentlich die gesamte schuld. Aber Du warst hier im Rennsportmodus unterwegs. Das ist erhöht die sogenannte Betriebsgefahr. Also, Du bist selbst gefährlich unterwegs gewesen. Deshalb bekommst Du nur 75 und nicht 100 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 30 sec.

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