O-Ton: Reflektierende Begrenzungen für Parkplatz ausreichend

 Begrenzungspfosten einer Parkplatz-Absperrung müssen ausreichend Abstand und Höhe haben sowie mit gut sichtbaren Reflektoren versehen sein. Eine Zufahrtsbreite von 3,2 Metern ist dabei ausreichend. Kollidiert ein Fahrer trotzdem mit einem Pfosten, darf er sich nicht darauf berufen, dass die Einfahrt neu gestaltet wurde. So entschied das Landgericht Wiesbaden.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das gilt zumindest auch dann, wenn das Tor ausreichend gesichert ist. Also, wenn reflektierende Pfosten an der Seite sind, wenn die Ausfahrt breit und hoch genug ist, dann können Sie nicht sagen, wenn Sie einen Pfosten beim Einparken treffen, dass der andere das Tor nicht breit genug aufgestellt hätte. – Länge 17 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.

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