Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Veranstalter bei „Fortuna-Reisen“ bei der Buchung nicht schon detaillierte Angaben zu Hotel und Flugzeiten machen müssen. Es reicht aus, wenn diese Informationen 8 bis 10 Tage vor Reiseantritt zusammen mit den Reiseunterlagen verschickt werden.
In dem Fall hatte der spätere Kläger eine 15-tägige 5-Sterne-Reise an die türkischen Riviera für 580 Euro gebucht. Der Mann wollte dann aber seine Anzahlung zurück, weil ihm die Informationen zu Hotel und Abflug zu kurzfristig waren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Der Mann hatte dann auf Rückzahlung der Anzahlung geklagt. Er wollte das Geld zurückhaben, weil ihm das zu kurzfristig war. Das Gericht hat gesagt: Bei aller Liebe. Erst mal, es war, klar 8-10 Tage Reisebeginn, das wusstest du. Und es steht frei grundsätzlich eine normale Reise zu normalen Preisen zu buchen. Also lieber Verbraucher, du wusstest, worauf du dich einlässt. – Länge 22 sec
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