O-Ton: Ryanair muss auf Kosten für Check-In am Flughafen bereits bei Buchung hinweisen

Auch wenn Flugreisen wegen der Pandemie stark zurück gegangen sind, hoffen alle auf normales Reisen danach. Aber Fluggesellschaften müssen die möglicherweise entstehenden Kosten für die Kunden transparent angeben. So muss Ryanair schon im Rahmen der Flugbuchung auf die konkreten Kosten für den optionalen Check-In am Flughafen hinweisen.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also alle Fluglinien, insbesondere die Billigfluglinien, müssen auf alle versteckten Kosten schon hinweisen – auch bei der Buchung schon und nicht diese in den AGBs verstecken. Also wenn man zum Beispiel für Checkin am Schalter wir hier Ryan Air 55 € pro Person extra genommen hat, dann muss man im Buchungsvorgang drauf hinweisen und nicht eben nur in den AGB und dann das Geld kassieren. Das geht nicht, der Reisende muss schnell sehen können, welche Kosten bei der Buchung kommen auf mich zu. – Länge 24 sec.

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