O-Ton: Schützt Blasenschwäche vor einem Fahrverbot?

Je heftiger die Blase drückt, umso weniger wird auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Ist ein schmerzend dringender Harndrang jemals eine gültige Rechtfertigung für zu schnelles Fahren?

Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Bei krankhaften Blasenschwächlingen können unter bestimmten Vorraussetzungen Ausnahmen erlaubt sein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das OLG Hamm hat ganz klare Kriterien dazu festgelegt. Sie haben gesagt, wenn die körperliche Disposition wie Krankheit oder Schwangerschaft vorliegt, dann kann es zu einem extrem starken und schmerzhaften Harndrang kommen. Und dann kann es schon mal sein, dass ich schneller fahre. Aber: Gesunde Menschen können sich den schmerzenden Harndrang als ausrede schlicht sparen. Nur wenn man medizinisch feststellbares Problem hat, hat man die Chance, darauf eingehen zu können. Aber es kommt natürlich auf die Prüfung im Einzelfall an. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Schützt Blasenschwäche vor einem Fahrverbot?

Je heftiger die Blase drückt, umso weniger wird auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Ist ein schmerzend dringender Harndrang jemals eine gültige Rechtfertigung für zu schnelles Fahren? Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Bei krankhaften Blasenschwächlingen können unter bestimmten Vorraussetzungen Ausnahmen erlaubt sein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Darf ich mit voller Blase schneller sein?
2. Das Urteil ist aber kein Friebrief für Raser?

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