O-Ton: Schulranzen und Nachhilfe müssen beide Eltern zahlen

Kindesunterhalt wird durch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle geregelt. Da sind beispielsweise Lebensmittel oder Bekleidung drin enthalten. Was aber ist beispielsweise mit einem Schulranzen oder Nachhilfeunterricht?

Das ist Mehrbedarf, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de.

O-Ton: Das heißt, wenn Kosten anfallen, die über den üblichen Alltagsbedarf hinausgehen. Das kann ein Nachhilfeunterricht sein, das können die Kosten für einen Schulranzen sein, eine Privatschule oder eine besondere Krankenversicherung, die das Kind benötigt. Das ist alles Mehrbedarf und die werden anteilig noch mal aufgeteilt. D.h. Der Mehrbedarf muss nicht noch mal komplett der Unterhaltspflichtige zahlen, sondern es wird anteilig nach dem Einkommen zwischen Vater und Mutter aufgeteilt. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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