O-Ton Special: Was darf ich, was darf ich nicht zur Fußball-EM?

Die Fußball-EM als sportliches und mediales Großereignis wirft ihre Schatten voraus. Damit das Fußballgroßereignis kein arbeitsgerichtliches Großereignis nach sich zieht, sind arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, sofern die Spiele parallel zur Arbeitszeit verfolgt werden sollen.

Sofern Chef und Mitarbeiter hinsichtlich vorhandenem oder nicht vorhandenem Fußballfieber auf unterschiedlichen Wellenlängen liegen, sind Konflikte fast schon vorprogrammiert. „Nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch in der Arbeitswelt sind (Spiel-) Regeln zu beachten“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, in einem Gespräch.

Frage:

Die Spiele der Weltmeisterschaft finden teilweise zu Arbeitszeiten statt. Darf ich sie bei der EM verfolgen?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Grundsätzlich ist Arbeitszeit „Arbeits-Zeit“ und nicht Fernseh-, Radio-, Diskussions- oder sonstige fußballbezogene Zeit. Sofern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht, können Arbeitnehmer durchaus auch am Arbeitsplatz eine Fußballübertragung verfolgen. Vielleicht ist es auch für manche Betriebe die Gelegenheit, gemeinsam spannende Spiele zu verfolgen. Ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers besteht jedoch nicht.

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Frage:

Darf allgemein in Büros oder Betrieben im Hintergrund ein Radio laufen?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Sofern dies nicht den Arbeitsablauf stört und soweit Arbeitgeber damit einverstanden sind, stellt dies kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn das Radio auch bei einer Fußballübertragung genutzt werden soll. In diesem Fall kann von einer „Hintergrundberieselung“ o. ä. nicht mehr die Rede sein. Dies sollte also ausdrücklich mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

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Frage:

Kann denn am Arbeitsplatz ein Fernseher aufgestellt werden?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Hier gilt ähnliches wie bei der Radioübertragung. Grundsätzlich kann von einer sinnvollen Arbeitsausübung während einer TV-Übertragung nicht mehr ausgegangen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zunächst zusammensetzen und prüfen, ob die Arbeit – zumindest für einige Bereiche – während einer Spielübertragung unterbrochen werden kann. Gegebenenfalls könnte auch ein Notdienst eingesetzt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht.

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Frage:

Dank der Technik ist es möglich, im Internet per Live-Ticker Spiele zu verfolgen. Ist dies gestattet?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Hier gilt dasselbe wie bei Radio und TV, da auch die Ablenkung dieselbe ist. Grundsätzlich ist zu beachten, ob der Arbeitgeber generell die private Nutzung von Internet und E-Mail verboten hat. Ist dies der Fall, gilt dies auch während der EM. In vielen Betrieben ist aber eine geringfügige E-Mail- und Internetnutzung zulässig oder wird zumindest geduldet. Diese Nutzung darf dann während der EM nicht zunehmen, wobei aber problematisch ist, was noch als „geringfügig“, „im normalen Umfang“ oder „nicht übermäßig“ anzusehen ist.

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Frage:

Kann ich auch kurzfristig Urlaub nehmen für ein paar Stunden, um eine Fußballübertragung anzuschauen?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Ein Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Generell gilt, Urlaub sollte tageweise genommen werden.

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Frage:

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub eigenmächtig angetreten hat, nachdem die Urlaubsgewährung nicht erfolgt ist?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Dies ist nicht erlaubt, gleichgültig aus welchen Gründen der Arbeitgeber den Urlaub nicht gestattet hat. Unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sein.

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Frage:

Was ist, wenn dann der Arbeitnehmer eine Krankschreibung vorlegt?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Legt ein Arbeitnehmer eine Krankschreibung für den Zeitraum vor, für den ihm ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist. In der Folge trifft dann den Arbeitnehmer die volle Beweislast für die tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit.

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Frage:

Was ist mit bereits genehmigtem Urlaub, den der Arbeitgeber wieder zurücknehmen will, weil andere auch in den Urlaub wollen?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auch gewähren, gleichgültig ob sich die betriebliche Situation inzwischen verändert hat, z. B. auch bei einem plötzlich auftretenden betrieblichen Bedarf.

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Frage:

Was ist mit Krankschreibungen allgemein?Kann ein Erkrankter an einem Public-Viewing teilnehmen?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten oder versuchten Betrug und macht sich strafbar. Der Arbeitgeber kann sofort ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, darf er seine Genesung grundsätzlich nicht verzögern. Wer beispielsweise wegen einer schweren Grippe arbeitsunfähig ist, dann aber bei heftigem Alkoholkonsum im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird, muss sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen. Bei einem Gipsbein sieht dies dann allerdings anders aus. Zu beachten ist auch, dass derjenige, der sich am Abend aus Frust oder Freude über einen Spielausgang so sinnlos betrinkt, dass er am nächsten Tag nicht mehr arbeitsfähig ist, vom Arbeitgeber keinen Lohn für diese Arbeitsunfähigkeit verlangen kann.

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Frage:

Apropos Alkohol: Besteht ein generelles Alkoholverbot im Betrieb?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

In der Regel darf der Arbeitgeber Alkohol im Betrieb verbieten. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser einem entsprechenden Verbot zustimmen. Dieses Verbot gilt dann auch während der Fußball-EM.

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Frage:

Für viele Berufsgruppen fallen die WM-Spiele in ihren Bereitschaftsdienst. Können sie dann die Spiele verfolgen?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

Von dem Bereitschaftsdienst kann man sich grundsätzlich nicht freimachen, wenn man zu dem Bereitschaftsdienst verpflichtet ist. Grundsätzlich ist allerdings gegen eine Übertragung mittels Radio oder TV-Gerät im Bereitschaftsdienst oder aber auch, wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird, nichts einzuwenden – immer dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und dadurch die Aufmerksamkeit für die eigentliche Bereitschaftsaufgabe nicht eingeschränkt wird. Eine Krankenschwester oder ein Arzt darf also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil sie/er noch den Schlusspfiff abwarten will.

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Informationen: www.anwaltauskunft.de

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