O-Ton: Staatliche Gesundheitsdienste im Ausland: Rente ist krankenversicherungsfrei

In manchen Staaten – wie in diesem Fall in Italien – gibt es staatliche Gesundheitsdienste, die eine einheitliche medizinische Grundversorgung sicherstellen. Wenn ein in Italien lebender Bürger eine deutsche Rente beantragt, muss er für seine deutsche Rente nicht in die Krankenversicherung einzahlen.

Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Dann hat das Gericht gesagt: Dann bist Du auch mit Deiner deutschen Rente nicht zwangskrankenversichert in der Krankenversicherung der Rentner und musst daher nicht einzahlen. Es kommt immer auf die Frage an: Gibt es eine staatliche Grundversorgung für alle, in dem Land in dem der Rentner lebt – dann muss er keine Beiträge in die Zwangsversicherung abführen. – Länge 20 sec.

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