Im Rahmen von Gewaltschutzmaßnahmen kann ein Verbot der Kontaktaufnahme, auch zeitlich befristet, ausgesprochen werden. Jeglicher Kontakt, auch derjenige über Gestik, ist dann verboten. Was ist, wenn bei einem zufälligen Treffen der „Stinkefinger“ gezeigt wird?
Der frühere Mann hatte bei einem zufälligen Treffen dem Lebensgefährten seiner Ex-Partnerin und Mutter seines Sohns den Stinkefinger gezeigt, es bestand aber Kontaktaufnahmeverbot.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Für das Gericht war das eine verbotene Kontaktaufnahme. Das Zeigen des Stinkefingers ist eine Kontaktaufnahme per Gestik. Da hat das Gericht aber auch gesagt: Das ist jetzt mal passiert, das ist auch nicht so doll. Kostet 100 Euro Ordnungsgeld, will er nicht bezahlen, dann zwei Tage Ordnungshaft. Ist aber auch genug! – Länge 27 sec.
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