O-Ton: Stop-and-go-Verkehr auf Autobahn – wer hat Vorfahrt an der Auffahrt?

Wer auf eine Autobahn auffährt, muss den Fahrzeugen auf der Autobahn die Vorfahrt gewähren, etwa auch bei Stop-and-go. Dies gilt aber nicht mehr, wenn alle Autos stehen bleiben mussten ohne Aussicht auf sofortige Weiterfahrt.

Kommt es dann zum Unfall, dann haften beide Beteiligten, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer auf die Autobahn auffährt, muss dem fahrenden Verkehr immer Vorfahrt gewähren. Das gilt auch beim Stop and Go, da gibt es kein Reißverschlußverfahren. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es ein echter stehender Stau ist. Dass man vielleicht schon zwei, drei Minuten steht und dann versucht, sich einzuordnen. Wenn es dann zum Unfall kommt, dann gilt die Vorfahrt nicht. Weil nämlich das Fahrzeug mehrere Minuten stand, dann müssen sich beide wieder neu verständigen und dann kann es zu einer Haftungsverteilung kommen. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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