O-Ton: Straftat in der Freizeit kann zu Kündigung führen

 Begeht ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Straftat, die negative Auswirkungen auf seinen Arbeitgeber hat, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem Fall hatte ein Mann Flaschen mit einem Kennzeichen seines Arbeitgebers manipuliert und sich so den Pfand ergaunert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Davon hat der Arbeitgeber erfahren und hat ihn fristlos entlassen. Zu Recht sagt das Gericht, weil hier das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zu seinem Mitarbeiter gestört ist. Hier hat er ja die Marken benutzt, die eigentlich der Arbeitgeber auf seine Mineralwasserflaschen klebt. Und hier hat der Mann gegen die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers verstoßen. Darauf hätte er Rücksicht nehmen müssen und deshalb ist er entlassen worden. – Länge 24 sec.

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