O-Ton: Sturz bei Skifahrt mit Kunden ist kein Arbeitsunfall

Wer mit Kunden zum Skifahren in die USA fährt und sich dort auf der Piste verletzt, kann keinen Arbeitsunfall geltend machen. So entschied das Hessische Landessozialgericht. Nur weil eine Reise dienstlich veranlasst ist, ist ein Unfall während der Reise nicht automatisch ein Arbeitsunfall.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich ist man bei Dienstreisen auch gesetzlich unfallversichert. Allerdings wirklich nur bei Dienstreisen, es muss also irgendwas mit der dienstlichen Tätigkeit zu tun haben. Kundenbindung oder ähnliches zählt nicht, weil Skifahren ist Freizeitgestaltung, ob man das mit seinen Kunden macht oder nicht. Und ob der Arbeitgeber das gut findet oder nicht. Das hat nichts Unmittelbares mit der Arbeit zu tun. Und deshalb liegt hier kein Arbeitsunfall vor, wenn ich bei Skifahren stürze und mir was tu. – Länge 30 sec.

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