Unzählige Beiträge in sozialen Medien werden täglich geteilt, geliked und kommentiert. Doch wann wird das Teilen fremder Inhalte zur eigenen Meinungsäußerung? Mit dieser Frage hat sich das Kammergericht Berlin beschäftigt und entschieden, dass das bloße Teilen eines Beitrags in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook nicht automatisch bedeutet, dass sich der Nutzer den Inhalt des Beitrags zu eigen macht. Eine eigene Behauptung liege daher nicht vor.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Da war keine eigene Bewertung dabei, der hat das nur geteilt. Er hat weder kommentiert noch die Ursprungsaussage auch geliked. D.h. der wollte nur andere darauf aufmerksam machen. Guck mal, was der da behauptet, da ist noch keine Wertung drin – stimme ich zu oder gar nicht zu. – Länge 15 sec
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