O-Ton: Teilnahme an Veranstaltungen bei krankheitsbedingten Störungen behinderter Menschen

Grundgedanke der Inklusion ist es, behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu zählen auch Teilhaberechte wie der Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Die Allgemeinheit hat krankheitsbedingten Störungen zu akzeptieren und hinzunehmen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken, entschied das Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dabei ist die Öffentlichkeit aufgefordert, behinderte Menschen nicht auszugrenzen, sondern auch zu integrieren. Das ist der Grundgedanke der Inklusion. Das beinhaltet manchmal auch, dass man Beeinträchtigungen in Kauf nehmen muss. Es gibt immer noch Menschen, die Tagen: Ich fühle mich durch den Anblick behinderter Menschen gestört. Oder durch Lautäußerungen, Bewegungen oder sonst etwas. Das haben diese Menschen schlicht hinzunehmen. Das hat jetzt noch einmal das Landessozialgericht Baden-Württemberg klargestellt. – Länge 30 sec.

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