Ein Urteil des Amtsgerichts Eilenburg zeigt, wie vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung gewertet werden kann. Der Fahrer fuhr konstante 90 Stundenkilometer über knapp acht Kilometer.
Höchstgeschwindigkeit waren 80 km/h. Das Gericht stellte fest, dass es einem Fahrer ohne Tempomat kaum möglich sei, über eine so lange Strecke eine exakt gleichbleibende Geschwindigkeit zu halten. Die gespeicherten Daten ließen keinen Zweifel daran, dass der Fahrer wissentlich eine höhere als die erlaubte Geschwindigkeit eingestellt hatte.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Vorsatz und nicht Fahrlässigkeit, was bedeutet das? Bei Fahrlässigkeit wäre automatisch irgendwie nur 90 gefahren, hätte 140 € zahlen müssen. Weil er aber nachweisbar sein Tempomat schon schneller eingestellt hat, durfte er 300 € zahlen. – Länge 15 sec.
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