Tiefgaragen sind keine Keller. Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, dürfen lediglich Fahrzeuge abgestellt werden. Das Lagern von Gegenständen ist jedoch tabu, entschied das Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Eine Tiefgarage ist eine Tiefgarage. Und eine Tiefgarage ist für, so das Amtsgericht München, für das Abstellen von Fahrzeugen, von Kraftfahrzeugen. Man kann noch netterweise, wenn der Vermieter es genehmigt, das Fahrrad hinstellen, aber man darf diesen Platz nicht dazu nutzen, dort Kartons, Plastikmaterialien oder sonstiges dort abzustellen. Eine Tiefgarage ist kein Keller. – Länge 21 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de
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