O-Ton: Trotz Totalschaden Abrechnung auf 130 Prozent-Basis

Unfallopfer können ihre Autos auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Voraussetzung ist, dass man den Wagen vollständig reparieren lässt und das Fahrzeug weiter nutzen möchte.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

O-Ton: Bei einem Verkehrsunfall wurde das Auto beschädigt und um das wieder zu reparieren, hätte es mehr gekostet, als das Auto eigentlich noch wert war. Und zwar 30 Prozent mehr. Solche Schäden werden nur dann ersetzt, wenn man das auto auch wirklich weiter benutzen will. Wenn Sie das nicht wollen, ist es nicht gerechtfertigt, 130 Prozent auszugeben. – Länge 21 sec.

Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.

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