O-Ton: Trotz Unterhalt innerhalb von drei Monaten neue Stelle suchen

Trotz Anspruch auf Unterhalt müssen getrennt lebende Ehepartner auch weiterhin arbeiten. Verliert er seinen Job, muss er binnen drei Monate eine neue Stelle finden. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall ging es um ein früheres Zahnarztpaar. Sie erhielt Unterhalt, war aber länger krankgeschrieben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Da hat das Gericht entschieden, nach spätestens fünf Monaten hätte sie eine Arbeit haben müssen – auch nach der Krankheit. Nach fünd Monatne konnte der Mann seinen Unterhalt entsprechend kürzen über das fiktive Einkommen. Das fiktive Einkommen war: „Was könnte die Frau erzielen?“ – und dementsprechend wurde das auf den Unterhalt angerechnet. – Länge 21 sec.

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