Wer beim Überholen zu wenig Abstand zur Seite hält, muss bei einem Unfall haften. In dem Fall, den das Landgericht Köln entschied, hatte ein Autofahrer beim Verlassen eines Kreisverkehrs den Motorradfahrer touchiert. Insgesamt entstand durch den Sturz ein Schaden von rund 5.000 Euro.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Motorradfahrer kollidierte mit einem Autofahrer, der ihn überholte. Und Ergebnis war, dass der Seitenabstand vom Autofahrer nicht eingehalten wurde und deswegen musste er voll für den Schaden aufkommen. – Länge 14 sec.
Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de