O-Ton: Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl dienen

Oma und Opa haben keinen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Entscheidend ist immer das Kindeswohl, wie die Juristen es nennen. Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg klagten die Eltern des verstorbenen Vaters von zwei Mädchen – ohne Erfolg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das ist natürlich auch besonders in solchen tragischen Fällen, wie es hier das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden hat, wo der leibliche Vater verstorben und die Mutter mit ihren Schwiegereltern zerstritten war, dann hatten die Großeltern keine Chance, an das Enkelkind zu kommen. Man will verhindern, dass das Kind zum Spielball wird. Es kommt auch nicht darauf an, wer für den Streit verantwortlich ist und ihn angezettelt hat. Sein schiere Existenz genügt, um zu sagen, wir wollen das Kind hier nicht einem Spannungsverhältnis aussetzen. Weil dann kann natürlich der Umgang dem Kindeswohl gerade nicht entsprechen. – Länge 35 sec.

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