O-Ton und Kollegengespräch: Wer haftet bei Silvesterschäden?

Des einen Freud, des anderen Leid! Bei Silvesterknallern gehen die Meinungen weit auseinander. Aber was tun, wenn sie Schaden anrichten? Und was, wenn derjenige, der den Böller abgefeuert hat, noch minderjährig ist? Normalerweise haften Kinder unter sieben Jahren nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Eltern müssen dafür sorgen, dass die Kinder solche Sachen nicht in die Hände kriegen. Und es reicht nicht, wenn ich – da gibt es sogar Urteile – mein Kind dabei beaufsichtige, wie es eine Rakete anzündet oder einen Kracher. Also: Verletzung der Aufsichtspflicht – die Eltern sind dran, selbst wenn das Kind nicht haften müsste. – Länge 20 sec

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Kollegengespräch: Wer haftet bei Silvesterschäden?

Des einen Freud, des anderen Leid! Bei Silvesterknallern gehen die Meinungen weit auseinander. Aber was tun, wenn sie Schaden anrichten? Und was, wenn derjenige, der den Böller abgefeuert hat, noch minderjährig ist?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wer haftet bei Schäden?
2. Und wenn man nicht genau weiß, wer die entsprechende Rakete abgeschossen hat?
3. Wie ist es bei Kindern?

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