O-Ton und Magazin: Alkoholkontrolle auch auf Privatparkplatz erlaubt?

Wer alkoholisiert Auto fährt, riskiert seinen Führerschein oder zumindest ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Darf die Polizei auch kontrollieren, wenn der Fahrer sein Privatgrundstück schon erreicht hat? Ja, sie darf.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ja, auf öffentlichen Straßen und Wegen kann kontrolliert werden, aber auch auf einem Privatparkplatz. Wenn Sie zum Beispiel auf einer öffentlichen Straße aufgefallen sind – Sie sind Schlangenlinien gefahren – dann kann Ihnen die Polizei auch folgen und Sie dann erst kontrollieren, wenn Sie auf dem Privatparkplatz das Auto abstellen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Alkoholkontrolle auch auf Privatparkplatz erlaubt?

Wer alkoholisiert Auto fährt, riskiert seinen Führerschein oder zumindest ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Darf die Polizei auch kontrollieren, wenn der Fahrer sein Privatgrundstück schon erreicht hat? Ja, sie darf. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Ja, auf öffentlichen Straßen und Wegen kann kontrolliert werden, aber auch auf einem Privatparkplatz. Wenn Sie zum Beispiel auf einer öffentlichen Straße aufgefallen sind – Sie sind Schlangenlinien gefahren – dann kann Ihnen die Polizei auch folgen und Sie dann erst kontrollieren, wenn Sie auf dem Privatparkplatz das auto abstellen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. So erging es einem jungen Mann in München. Er fuhr zwar keine Schlangenlinien, aber ein mit drei Polizeibeamten besetzter Streifenwagen folgte ihm in der Nacht.

O-Ton: Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz im hinteren Teil des Grundstücks, die Polizei war ihm gefolgt und wollte einen Atemalkoholtest machen. Der Mann stimmte dem freiwilligen Test zu und es ergab sich ein Wert von ungefähr 0,75 Promille. – Länge 16 sec.

Der Abend war damit noch nicht beendet. Bettina Bachmann:

O-Ton: Dann musste der Fahrer die Polizei zur Wache begleiten, dort hat man noch einmal Atemalkohol gemessen. Und da hat sich dieser hohe Promillewert bestätigt. – Länge 12 sec.

Vor Gericht drehte sich dann alles um die Frage: Darf auf privatem Parkplatz gemessen werden? Ja, es darf – entschieden die Richter. Die Polizeibeamten gingen richtig vor. Der Mann war zuvor schließlich auf öffentlichen Straßen unterwegs. Die Konsequenz für die Alkoholfahrt: 500 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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