O-Ton: Unfall beim Abschleppen

Wenn es beim Abschleppen kracht, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Dann nämlich, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, dass ein Crash beim zwischen dem ziehenden und dem abgeschleppten Fahrzeug nicht reguliert wird.
Diese Erfahrung mussten auch Vater und Sohn machen. Der Fall ging bis zum Oberlandesgericht München, die Beulen durch das Abschleppen wurden nicht ersetzt.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Beim Abschleppen gelten besondere Sorgfaltspflichten. Insbesondere desjenigen, der das Auto abschleppt. Er darf nicht abrupt bremsen, er muss aufpassen, dass der hintere Wagen hinterher kommt. Also, da muss man schon ein geübter Fahrer sein, insbesondere wenn man mit Seil abschleppt und nicht mit einer Stange. – Länge 21 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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