O-Ton: Unfall mit Geisterfahrer

 Geisterfahrer können zum Horror auf der Autobahn werden. Kommt es zum Unfall, stellt sich die Frage: Wer haftet? Es kommt darauf an, ob der Geisterfahrer vorsätzlich gehandelt hat – bei Vorsatz kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Dann greift die eigene Vollkasko. Allerdings ohne Nachteile bei der Einstufung. Und ohne Vollkasko?

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sollten Sie nicht vollkaskoversichert sein, schauen Sie nicht in die Röhre. Denn es gibt die Verkehrsopferhilfe. An die können Sie sich wenden. Die hilft aus ihrem Garantiefonds Opfern von Verkehrsunfällen, die Schäden erlitten haben durch Fahrzeuge, die nicht ermittelt werden konnten oder die nicht versichert sind. – Länge 18 sec.

Weitere Informationen dazu unter Verkehrsrecht.de.

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