O-Ton: Unfall mit Links- und Rechtsabbiegenden in der Kreuzung

Bizarrer Rechtsstreit in Berlin: Über zwei Instanzen stritten nach einem Unfall ein Linksabbieger und eine Rechtsabbiegerin über ihre Schuld. Wer war falsch gefahren?

Der Linksabbieger zu zeitig noch bei Rot? Oder die Rechtsabbiegerin zu spät? Die erste Instanz entschied völlig anders als die zweite und letzte, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist immer schwer zu sagen, wie viel die Beteiligten bekommen, wenn es bei Abbiegeunfällen unklar ist, wer zuerst losgefahren ist. Bei dem Fall zeigt sich auch, dass es wirklich notwendig ist, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Denn die Vorinstanz hatte noch völlig anders entschieden. Da musste derjenige, der links abgebogen ist, 100 Prozent des Schadens tragen. Und jetzt das Kammergericht hat völlig anders entschieden. – Länge 28 sec.

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