Beim Unterhalt wird auch berücksichtigt, wenn der Chef einen Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung stellt. Dabei wird häufig die 1 %-Regelung zugrunde gelegt, bezogen auf den Neupreis des Fahrzeugs. Aber: Das gilt aber nicht immer.
In dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm entschied, konnte der Ehemann glaubhaft machen: Ihm würde auch ein kleineres Auto reichen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Manchmal gehen Unternehmen ja hin und sagen, aus Repräsentationszwecken kriegste ne dicke Kiste und ein teures Auto. Und dann haben die Richter gesagt: Nee, hier gilt nicht die 1-Prozent-Regelung. Hier wird nicht 900 Euro Firmenwagen angerechnet auf Dein Einkommen und Deinen Unterhalt, sondern lediglich 400 Euro. – Länge 20 sec.
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