O-Ton: Unterschiede bei Erstattungen bei Bahn und Fluglinien

Wir kennen das – nicht nur jetzt im Winter: Flüge fallen gelegentlich aus, Züge haben Verspätung. Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Erstattung von Reisepreisen zwischen der Bahn und Fluglinien.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert den Unterschied.

O-Ton: Eine Airline darf sich bei starkem Schneefall immer auf höhere Gewalt berufen. D.h. sie muss mir bei einem Flugausfall das Ticket nicht erstatten. Zum Glück zeigen sich viele kulant und geben mir einen Gutschein für später, aber ich habe grundsätzlich keinen Anspruch. Bei der Bahn allerdings ist das völlig anders, das hat der Europäische Gerichtshof auch schon 2013 entschieden: Das können Reisende zwischen 25 und 50 Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Das kommt immer darauf an, wie doll man verspätet ist. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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