O-Ton: Unverzügliche Mitteilung des Unfalls an die Versicherung

Ein Verkehrsunfall muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Meldung zwei Tage nach dem Unfall reicht dafür aus. Es liegt dann keine Pflichtverletzung des Versicherten vor. So entschied das Amtsgericht Kaiserslautern.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen grundsätzlich die Versicherung unverzüglich informieren, wobei der Jurist unter „unverzüglich“ ohne schuldhaftes Zögern versteht, so dass auch eine Frist von zwei Tagen noch unverzüglich sein kann. Es hängt vom Einzelfall ab, wenn es noch unverzüglich ist. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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