O-Ton: Unvorsichtiges Türöffnen auf Parkplatz kann teuer werden

Auf Parkplätzen herrscht das Prinzip der gesteigerten gegenseitigen Rücksichtnahme. So nennen es die Juristen. Im Klartext: Wer die Fahrzeugtür öffnet, muss ganz besonders vorsichtig sein – sonst muss er den Schaden bezahlen.

Das Amtsgericht Pinneberg entschied so in einem Fall, der über 2.000 Euro kostete. Die beklagte Fahrerin musste davon 80 Prozent übernehmen, der Kläger 20 Prozent aufgrund der Betriebsgefahr seines Autos.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ein Auto parkt und ein anderer parkt ein – in dem Moment, wo der andere einparken will, werden Türen geöffnet, um Personen aussteigen zu lassen – dann haftet derjenige, der parkt. In dem Fall sogar mit 80 Prozent für den entstandenen Schaden. – Länge 19 sec.

Mehr Information dazu unter verkehrsrecht.de.

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