Seit der Teillegalisierung aus dem vergangenen Jahr wird Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnisverordnung wurden zwar bereits angepasst, dennoch besteht Handlungsbedarf. Es gibt neue Grenzwerte. Aber was ist mit den Sündern, die vor der Änderung ertappt wurden?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Wir haben seit August 2024 eine völlig neue Rechtslage. Die Fälle vorher müssen auch neu bewertet werden. Es muss neu bewertet werden, wer zum Idiotentest muss. Weil was früher Missbrauch war, ist es heute vielleicht nicht mehr. Wann ist er überhaupt nicht mehr geeignet zum Führen eines Fahrzeuges? Das muss neu geprüft und diskutiert werden und festgelegt werden, weil die alten Regeln können ja nicht mehr stimmen. – Länge 20 sec.
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