O-Ton: Versicherung darf Schadenersatz für hohes Wohnmobil nicht verweigern

In zahlreichen Versicherungsverträgen ist die versicherte Höhe eines Wohnmobils begrenzt, oft auf 3,20 Meter. Der Eigentümer kann aber die zulässige Höhe dadurch erreichen, dass er Dachaufbauten entfernt und Luft aus den Reifen lässt.

Dann muss die Versicherung für die Transportkosten aufkommen, entschied das Amtsgericht München und gab damit einem Mann Recht, der gegen seinen Autoversicherer geklagt hatte. Er war in der Schweiz liegen geblieben und musste den Rücktransport allein organisieren, weil die Versicherung sich weigerte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der hatte die Dachklimaanlage abgebaut, die Reifen abgelassen – tatsächlich war das Fahrzeug unter den 3.20 Meter. Nur darauf kommt es an, nicht auf die Höhe während des eigenen Fahrens, sondern während des Transportes. Die war versichert, haben die Richter gesagt, weil die unter den 3,20 Meter war. Eine Grenze könnte nur gezogen werden, wenn ich das Wohnmobil auseinander nehme und dann einen Bausatz da liegen habe. – Länge 24 sec.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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