O-Ton: Versicherung von ehrenamtlichen Mitgliedern über den Verein

Wer ehrenamtlich für einen Verein im Einsatz ist, steht dabei nicht automatisch unter Versicherungsschutz. Sind freiwillige Feuerwehrleute oder Fußballtrainer nicht über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert, haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen.

Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ratsam ist für jeden Verein, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das heißt, ein Verein kann auch relativ günstig eine solche Versicherung abschließen und damit sind die Handlungen seiner Tätigen, ob nun Geschäftsführer oder auch im privaten Bereich die Vereinsvorstände sind dann abgesichert. Und dann haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen, aber die handelnden Personen sind raus. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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