O-Ton: Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer!

 Verträge, die man am Telefon abschließt, bergen Gefahren. Oft kommt es hinterher zu Streit über den Inhalt. Solche Verträge können aber auch widerrufen werden. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass die Vertragsinhalte entsprechend besprochen wurden. Der Kunde wird also geschützt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ich persönlich rate jedem, der am Telefon etwas kauft und man wird gefragt, ob das Gespräch zu Ausbildungszwecken aufgezeichnet werden darf, „Nein“ zu sagen. Weil wenn ich Nein gesagt habe, dürfte auch eine eventuelle Aufzeichnung vor Gericht als Beweismittel, als Beweis, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist, nicht verwendet werden. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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