Neben den schönsten Wochen des Jahres können die meisten Arbeitnehmer einen zweiten Urlaub nehmen – den Bildungsurlaub. Doch nur eine Minderheit nutzt den gesetzlich garantierten Anspruch auf jährlich eine Woche Auszeit vom Job.
Und: „Außer in Baden-Württemberg und Bayern garantieren Landesgesetze das Recht auf Bildungsurlaub“, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es muss sich um eine anerkannte Bildungsmaßnahme handeln. Das kann beispielsweise ein Sprachkurs oder ein auch ein Lehrgang zur Gesundheitsförderung sein. Also ew muss von den Behörden anerkannt sein, dann darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch nicht ablehnen. Die Reise nach Korsika zur Erkundung des Sandstrandes wird darunter nicht fallen. – Länge 19 sec.
Die Fortzahlung des Lohns ist ebenso garantiert wie beim normalen Urlaub. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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