O-Ton: Voreilige Regulierung des Unfallschadens – keine Rückzahlung an den Versicherer

Wenn eine Versicherung einen Unfallschaden trotz besseren Wissen bezahlt, dann bekommt sie das Geld auch nicht zurück. Der Empfänger darf dann darauf vertrauen, dass er das Geld behalten kann.

So entschied das Oberlandesgericht Hamm nach einem Unfall mit Totalschaden. Von den 20.000 Euro zahlte die Versicherung etwa ein Viertel. Der Kläger wollte auch den Rest, die Versicherung dagegen die bereits gezahlten rund 5.500 Euro zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Nach einem Unfall hat die Versicherung des Geschädigten den Schaden reguliert. Wenn sie richtig geprüft hätte, hätte ihr auffallen müssen, dass sie dazu gar nicht verpflichtet war, den Schaden zu ersetzen. Das ist ihr dann später aufgefallen und sie wollte das Geld zurück. Das hat aber das OLG Hamm verweigert. – Länge 22 sec.

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