Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kommt nicht von ungefähr. So soll sicher gestellt werden, dass Menschen, die schuldhaft schwere Unfälle verursacht haben, erstmal nicht fahren. Doch wie lange darf das dauern? Das Amtsgericht Bad Homburg sah zwei Jahre Verfahrensdauer als zu lang an.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Dauert das Verfahren zwei Jahre, dann fragt man sich, ob das eigentlich rechtens sein kann. Und da haben die Richter gesagt: Nein, das ist zu lang. Bis zum Ende Entscheidung darf er jetzt wieder Autofahren und kriegt den Führerschein erst mal wieder. – Länge 16 sec.
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