O-Ton: Vorsicht bei Fahrschulfahrzeugen

Gegenüber Fahrschulautos sollte man besonders vorsichtig sein, es kann immer mal etwas passieren. Beispielsweise sollte der Abstand zwischen den Fahrzeugen so groß sein, dass man auf ein plötzliches Abbremsen reagieren kann.

Ansonsten trägt man bei einem Unfall die überwiegende Schuld. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen, wenn vor Ihnen ein Fahrschulwagen fährt, immer damit rechnen, dass der Wagen abrupt gebremst wird, dass vielleicht abgewürgt wird, so dass Sie einen Abstand halten müssen, damit es nicht zu einem Auffahrunfall kommt. – Länge 18 sec.

Für den Schaden muss der Auffahrende nun mit 70 Prozent haften, weil er zu dicht aufgefahren war.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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